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WAHLARZT

WIE VERRECHNET EIN WAHLARZT?

Direkt mit den Patienten, diese können die ausgestellte Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Gerne reichen wir aber auch die Honorarnote bei Ihrer Krankenversicherung online für Sie ein.

WIE HOCH IST DER

SELBSTBEHALT?

Mit Ausnahme der ÖGK sollte der Selbstbehalt bei den sogenannten „kleinen“ Kassen (SVS, BVAEB, KFL, KFG, LKUF etc.) prinzipiell etwa gleich hoch wie beim Kassenarzt sein.

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Eine Garantie auf die Rückerstattung kann Ihnen der Wahlarzt jedoch nicht geben, da diese nicht in seinem Einflußbereich liegt. Bei gegebenenfalls auftretenden niedrigeren Rückerstattungen durch die Kasse ist eine Intervention seitens der Ordination zwecklos, die Klärung muß direkt zwischen Patient und Krankenversicherung erfolgen.

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ÖGK-Patienten müssen mit einem Selbstbehalt zwischen 50-70% rechnen – sofern sie nicht zusatzversichert sind.

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WIE ERFOLGT DIE

BEZAHLUNG?

Die Bezahlung erfolgt direkt in der Ordination bar oder mittels Bankomatkarte nach Abschluss der Untersuchung.

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